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Green Claims Directive: Was Unternehmen jetzt wissen und vorbereiten sollten

Neue EU-Richtlinie gegen Greenwashing – und eine Chance für echte Nachhaltigkeitskommunikation 

Die EU geht einen weiteren Schritt in Richtung transparenter Nachhaltigkeitskommunikation. Mit der Green Claims Directive schafft sie erstmals verbindliche Standards dafür, wie Unternehmen Umweltversprechen formulieren und belegen müssen. Doch was bedeutet das konkret – und wie können sich Unternehmen darauf vorbereiten?

Warum die Richtlinie kommt – und warum sie sinnvoll ist

In den letzten Jahren ist das öffentliche Interesse an Nachhaltigkeit gestiegen. Unternehmen reagieren darauf mit zahlreichen Umweltversprechen, von „klimaneutral“ über „recycelt“ bis hin zu „umweltfreundlich“. Doch nicht immer sind diese Aussagen fundiert – oft bleibt unklar, worauf sie beruhen. Die EU-Kommission fand in einer Untersuchung heraus, dass über 40 % aller „grünen Behauptungen“ unbelegt oder irreführend waren.

Vor diesem Hintergrund wurde im März 2023 die sogenannte Green Claims Directive (GCD) vorgeschlagen. Sie ist Teil des Europäischen Green Deal und ergänzt bestehende Regelungen zum Verbraucherschutz. Ihr Ziel: Greenwashing verhindern, Konsument:innen schützen und faire Wettbewerbsbedingungen schaffen – insbesondere für Unternehmen, die sich ernsthaft und glaubwürdig für Nachhaltigkeit einsetzen.

Aktuell befindet sich der Entwurf der Richtlinie im Trilog zwischen Parlament, Rat und Kommission. Mit einem Inkrafttreten wird ab 2025 gerechnet. Für Unternehmen lohnt es sich, bereits jetzt aktiv zu werden – denn die Anforderungen sind umfassend.

Was die Green Claims Directive verlangt

Die Richtlinie betrifft alle expliziten Umweltbehauptungen, die in der Unternehmenskommunikation verwendet werden – also Aussagen wie „klimaneutral“, „CO2-kompensiert“, „biologisch abbaubar“ oder auch „natürlich“. Entscheidend ist, dass solche Aussagen belegt, überprüfbar und transparent sein müssen.

Was ein Unternehmen künftig liefern muss 

  • Wissenschaftlich fundierte Nachweise, idealerweise nach international anerkannten Standards
  • Lebenszyklusperspektive: Es genügt nicht, einzelne Prozessschritte hervorzuheben – der gesamte ökologische Fussabdruck des Produkts muss betrachtet werden
  • Klarheit und Genauigkeit: Vage oder mehrdeutige Aussagen sind unzulässig
  • Transparenz zu Datenquellen und Methoden, öffentlich zugänglich
  • Eindeutige Trennung zwischen Reduktionsmassnahmen und Kompensation
  • Bei Nutzung von CO2-Zertifikaten: Nachweis, dass sie ausschliesslich für Restemissionen verwendet werden, und dass sie von hoher Qualität sind

Zudem müssen Unternehmen offenlegen, ob ein Claim für das gesamte Produkt oder nur für einen Teil gilt – ebenso, ob er das Unternehmen als Ganzes oder nur eine bestimmte Aktivität betrifft.

Zukunftsversprechen und Umweltlabels im Fokus

Aussagen zu zukünftiger Umweltleistung – etwa: „Bis 2030 sind wir klimaneutral“ – werden ebenfalls streng reguliert. Sie müssen:

  • auf einem wissenschaftlich basierten Zielpfad beruhen,
  • einen konkreten Umsetzungsplan mit messbaren Meilensteinen enthalten,
  • sowie öffentlich zugänglich und überprüfbar dokumentiert sein.

Auch Umweltlabels unterliegen künftig klaren Anforderungen. Diese betreffen:

  • Transparenz in der Governance der Labelanbieter
  • Wissenschaftlich fundierte und relevante Kriterien
  • Unabhängige Überprüfung und klare Verfahren bei Verstössen

Nicht mehr zulässig sind Labels, die Produkte pauschal mit einer Umweltbewertung (z. B. in Form eines Scores) versehen, ausser sie sind direkt von der EU validiert.

CO2-Kompensation: Streng geregelt, nicht verboten

Ein besonders sensibler Bereich betrifft Aussagen wie „klimaneutral durch Kompensation“. Die Green Claims Directive macht deutlich: Klimaneutralität durch reine Kompensation ist als Claim rechtlich nicht mehr zulässig, wenn keine eigenen Reduktionsmassnahmen nachgewiesen werden können.

Allfällige Kompensationen dürfen nur für Restemissionen erfolgen, die nachweislich nicht vermeidbar sind. Die genutzten Zertifikate müssen transparent dokumentiert, qualitativ hochwertig und entsprechend gesondert zur eigentlichen Emissionsbilanz kommuniziert werden. Der CO2-Ausgleich wird damit nicht verboten – aber entemotionalisiert und entmystifiziert.

Die Richtlinie unterscheidet zudem zwischen zwei Arten von Klimaaussagen:

  • Contribution Claims: Ein Unternehmen leistet aktiv einen Beitrag zum Klimaschutz (z. B. durch Projektunterstützung)
  • Offset Claims: Das Unternehmen gleicht einen Anteil seiner Emissionen durch Kompensation aus

Insbesondere bei Offset Claims muss ein Netto-Null-Ziel bestehen – inklusive glaubwürdigem Reduktionspfad und klarer Abgrenzung der kompensierten Emissionen.

Was auf Unternehmen zukommt – und warum Vorbereitung sich lohnt am Beispiel der HUG AG

Die Anforderungen der Green Claims Directive sind anspruchsvoll – sie verlangen von Unternehmen nicht nur mehr Transparenz, sondern auch eine systematische Aufbereitung ihrer Nachhaltigkeitsstrategie und Kommunikationsweise.

Gleichzeitig ist die Richtlinie aber auch eine Chance, sich im Markt durch glaubwürdige Kommunikation abzuheben. Wer sich frühzeitig vorbereitet, kann nicht nur rechtlichen Risiken begegnen, sondern auch das Vertrauen von Konsument:innen, Investoren und Mitarbeitenden stärken.

Ein anschauliches Beispiel dafür, wie sich Unternehmen bereits heute mit der Richtlinie auseinandersetzen, liefert unsere Zusammenarbeit mit dem Lebensmittelhersteller HUG AG in Malters. Swiss Climate hat einen Green Claims Check für einen auf Produkten verwendeten Umweltclaim durchgeführt. Der Claim wurde auf die verschiedenen Anforderungen der Green Claims Directive geprüft und für jeden Punkt wurde eine Bewertung von 1-3 abgegeben. Darauf aufbauend hat Swiss Climate Handlungsempfehlungen für verschiedene Zeithorizonte erarbeitet (kurz-, mittel- und langfristig), die der HUG helfen, die Umweltclaims weiterzuentwickeln und sich auf regulatorische Anforderungen in diesem Bereich vorzubereiten.

HUG zeigt mit dem Check, dass sie sich frühzeitig und aktiv mit den neuen Anforderungen auseinandersetzt. Die Initiative stärkt nicht nur die Glaubwürdigkeit, sondern hilft, strategische Entwicklungspotenziale zu erkennen. Genau solche Prozesse sind es, die Unternehmen vom Reagieren ins Gestalten bringen – und sie für regulatorische wie kommunikative Zukunft bestens aufstellen.

«Die angenehme Zusammenarbeit mit Swiss Climate im Bereich Umweltclaims hat sich für uns gelohnt. Dank klaren Handlungsempfehlungen und einem geschärften Verständnis für die Inhalte der Green Claims Directive können wir unsere Nachhaltigkeitskommunikation sinnvoll weiterentwickeln.» - Simone Durrer-Merkle, Nachhaltigkeitsverantwortliche bei HUG AG


Die Green Claims Directive bringt nicht nur neue rechtliche Anforderungen, sondern auch methodische und kommunikative Herausforderungen mit sich. Viele Unternehmen – auch solche mit fortschrittlicher Nachhaltigkeitsstrategie – stellen sich Fragen wie:

  • Welche Aussagen sind künftig noch zulässig?
  • Wie belegen wir unsere Claims belastbar?
  • Wie integrieren wir wissenschaftlich fundierte Aussagen in Marketing und ESG-Berichterstattung?
  • Und wie minimieren wir dabei das Risiko, des Greenwashings bezichtigt zu werden?

Die Green Claims Directive verändert die Spielregeln der Nachhaltigkeitskommunikation. Was früher mit einer guten Story möglich war, muss künftig belegbar, nachvollziehbar und messbar sein. Für Unternehmen bedeutet das nicht nur eine neue Pflicht – sondern vor allem eine grosse Chance zur Differenzierung.

Fazit: Jetzt handeln – und glaubwürdig in die Zukunft kommunizieren

Wer sich jetzt auf den Weg macht, kann seine Markenposition stärken, regulatorische Risiken minimieren und den eigenen Beitrag zur Netto-Null-Transformation sichtbar machen. Wir unterstützen Sie gerne auf diesem Weg.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir begleiten Sie von der ersten Standortbestimmung bis zur Umsetzung einer glaubwürdigen, regelkonformen Umweltkommunikation. Mehr Informationen zu unseren Beratungsdienstleistungen finden Sie auch hier: https://www.swissclimate.ch/faktencheck-nachhaltigkeit

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