Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem Gegenvorschlag KVI
Seit
dem 01.01.2022 ist der Gesetzestext zum Gegenvorschlag zur
Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von
Mensch und Umwelt» (Konzernverantwortungsinitiative, kurz KVI), die am
29.11.2020 abgelehnt wurde, in Kraft. Dieser fordert von Unternehmen,
mehr Verantwortung im Bereich der Nachhaltigkeit zu übernehmen und
darüber Bericht zu erstatten. Diese Berichterstattungspflichten, die
vorerst nur für grosse Unternehmen gelten, wirken sich indirekt auch auf
kleinere Zulieferer aus und erhöhen den Druck im gesamten Markt.
Der Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative beinhaltet drei wesentliche Bestandteile:
Nicht-finanzielle
Berichterstattung: Umweltbelange (inkl. Klimaberichterstattung nach
TCFD), Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte
und Bekämpfung der Korruption
Sorgfalts- und Transparenzpflichten hinsichtlich Mineralien und Metallen aus Konflikt- und Hochrisikogebieten
Sorgfalts- und Transparenzpflichten hinsichtlich Verdachtes von Kinderarbeit
Folgende
Unternehmen (zusammen mit den von ihnen kontrollierten in- oder
ausländischen Unternehmen) sind verpflichtet eine nicht-finanzielle
Berichterstattung zu publizieren:
Unternehmen des öffentlichen Interesses
Mit über 500 FTEs (Vollzeitmitarbeitende)
Und einer Bilanzsumme von über CHF 20 Mio. oder einem Umsatzerlös von über CHF 40 Mio.
Betreffend
der weiteren beiden Bestandteile, muss grundsätzlich jedes Unternehmen
prüfen, ob es unter die Sorgfalts- und Transparenzpflichten hinsichtlich
Mineralien & Metallen aus Konflikt- und Hochrisikogebieten und
Verdacht von Kinderarbeit fällt.
Die oben
aufgeführten Berichterstattungspflichten müssen von Unternehmen ab dem
Berichtsjahr 2023 ausgeführt werden. Zusätzlich kommen ab dem
Berichtsjahr 2024 noch die spezifischen und zusätzlichen Anforderungen
für die Klimaberichterstattung nach den international anerkannten
Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures
(TCFD), die im Rahmen der nicht-finanzielle Berichterstattung abgebildet
werden, hinzu.
Das Angebot von Swiss Climate
Gap-Analyse:
Ihrer aktuellen Nachhaltigkeitsleistungen und -berichterstattung im
Vergleich zu den gesetzlichen Anforderungen und international
anerkannten Standards (z.B. Global Reporting Initiative)
Unterstützung bei der Berichtserstattung,
um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig
Mehrwert für interne und externe Stakeholder zu schaffen. Je nach
Unternehmensgrösse empfehlen wir einen pragmatischen Ansatz oder die
Orientierung an einem anerkannten Standard. Wir unterstützen Sie dort,
wo Sie Hilfe wünschen: Als Sparringpartner bis hin zur Redaktion Ihres
Berichts.
Unterstützung beim Auf- und Ausbau Ihres Nachhaltigkeitsmanagements: Dabei legen wir gemeinsam die wesentlichen Themen fest, unterstützen
Sie bei der Entwicklung von Managementansätzen, definieren relevante
Kennzahlen, identifizieren Massnahmen und Chancen sowie Risiken.
Ihr Nutzen
Sie
agieren konform mit den Gesetzesanforderungen und gewinnen ein
strategisches Führungsinstrument. Sie schaffen Transparenz gegenüber
Ihrem Management, Ihren Mitarbeitenden, Ihren Zulieferern, Ihren Kunden
und weiteren Stakeholdern.
Das verbesserte Verständnis hilft
Ihnen, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu managen und Chancen in
Geschäftspotentiale umzuwandeln.
Nutzen Sie diese Chance, um Ihr
Nachhaltigkeitsmanagement voranzutreiben, sich noch besser in diesem
Bereich zu positionieren und Mehrwert für interne und externe
Stakeholder zu schaffen.