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Seit dem 01.01.2022 ist der Gesetzestext zum Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt» (Konzernverantwortungsinitiative, kurz KVI), die am 29.11.2020 abgelehnt wurde, in Kraft. Dieser fordert von Unternehmen, mehr Verantwortung im Bereich der Nachhaltigkeit zu übernehmen und darüber Bericht zu erstatten. Diese Berichterstattungspflichten, die vorerst nur für grosse Unternehmen gelten, wirken sich indirekt auch auf kleinere Zulieferer aus und erhöhen den Druck im gesamten Markt.
Die oben
aufgeführten Berichterstattungspflichten müssen von Unternehmen ab dem
Berichtsjahr 2023 ausgeführt werden. Zusätzlich kommen ab dem
Berichtsjahr 2024 noch die spezifischen und zusätzlichen Anforderungen
für die Klimaberichterstattung nach den international anerkannten
Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures
(TCFD), die im Rahmen der nicht-finanzielle Berichterstattung abgebildet
werden, hinzu.
Sie agieren konform mit den Gesetzesanforderungen und gewinnen ein strategisches Führungsinstrument. Sie schaffen Transparenz gegenüber Ihrem Management, Ihren Mitarbeitenden, Ihren Zulieferern, Ihren Kunden und weiteren Stakeholdern.
Das verbesserte Verständnis hilft Ihnen, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu managen und Chancen in Geschäftspotentiale umzuwandeln.
Nutzen Sie diese Chance, um Ihr Nachhaltigkeitsmanagement voranzutreiben, sich noch besser in diesem Bereich zu positionieren und Mehrwert für interne und externe Stakeholder zu schaffen.