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Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative (KVI) – Berichterstattungspflicht über nichtfinanzielle Belange

Seit dem 01.01.2022 ist der Gesetzestext zum Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt» (Konzernverantwortungsinitiative, kurz KVI), die am 29.11.2020 abgelehnt wurde, in Kraft. Dieser fordert von Unternehmen, mehr Verantwortung im Bereich der Nachhaltigkeit zu übernehmen und darüber Bericht zu erstatten. Diese Berichterstattungspflichten, die vorerst nur für grosse Unternehmen gelten, wirken sich indirekt auch auf kleinere Zulieferer aus und erhöhen den Druck im gesamten Markt.

Der Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative beinhaltet drei wesentliche Bestandteile:

  • Nicht-finanzielle Berichterstattung: Umweltbelange (inkl. Klimaberichterstattung nach TCFD), Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung der Korruption
  • Sorgfalts- und Transparenzpflichten hinsichtlich Mineralien und Metallen aus Konflikt- und Hochrisikogebieten
  • Sorgfalts- und Transparenzpflichten hinsichtlich Verdachtes von Kinderarbeit

Folgende Unternehmen (zusammen mit den von ihnen kontrollierten in- oder ausländischen Unternehmen) sind verpflichtet eine nicht-finanzielle Berichterstattung zu publizieren:

  • Unternehmen des öffentlichen Interesses
  • Mit über 500 FTEs (Vollzeitmitarbeitende)
  • Und einer Bilanzsumme von über CHF 20 Mio. oder einem Umsatzerlös von über CHF 40 Mio.

Betreffend der weiteren beiden Bestandteile, muss grundsätzlich jedes Unternehmen prüfen, ob es unter die Sorgfalts- und Transparenzpflichten hinsichtlich Mineralien & Metallen aus Konflikt- und Hochrisikogebieten und Verdacht von Kinderarbeit fällt.

Die oben aufgeführten Berichterstattungspflichten müssen von Unternehmen ab dem Berichtsjahr 2023 ausgeführt werden. Zusätzlich kommen ab dem Berichtsjahr 2024 noch die spezifischen und zusätzlichen Anforderungen für die Klimaberichterstattung nach den international anerkannten Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), die im Rahmen der nicht-finanzielle Berichterstattung abgebildet werden, hinzu.

Das Angebot von Swiss Climate

  • Gap-Analyse: Ihrer aktuellen Nachhaltigkeitsleistungen und -berichterstattung im Vergleich zu den gesetzlichen Anforderungen und international anerkannten Standards (z.B. Global Reporting Initiative)
  • Unterstützung bei der Berichtserstattung, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig Mehrwert für interne und externe Stakeholder zu schaffen. Je nach Unternehmensgrösse empfehlen wir einen pragmatischen Ansatz oder die Orientierung an einem anerkannten Standard. Wir unterstützen Sie dort, wo Sie Hilfe wünschen: Als Sparringpartner bis hin zur Redaktion Ihres Berichts.
  • Unterstützung beim Auf- und Ausbau Ihres Nachhaltigkeitsmanagements: Dabei legen wir gemeinsam die wesentlichen Themen fest, unterstützen Sie bei der Entwicklung von Managementansätzen, definieren relevante Kennzahlen, identifizieren Massnahmen und Chancen sowie Risiken.

Ihr Nutzen

Sie agieren konform mit den Gesetzesanforderungen und gewinnen ein strategisches Führungsinstrument. Sie schaffen Transparenz gegenüber Ihrem Management, Ihren Mitarbeitenden, Ihren Zulieferern, Ihren Kunden und weiteren Stakeholdern.

Das verbesserte Verständnis hilft Ihnen, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu managen und Chancen in Geschäftspotentiale umzuwandeln.

Nutzen Sie diese Chance, um Ihr Nachhaltigkeitsmanagement voranzutreiben, sich noch besser in diesem Bereich zu positionieren und Mehrwert für interne und externe Stakeholder zu schaffen.

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Tabea Baumgartner Consultant +41 31 343 03 56 E-Mail