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28. Februar 2025

Omnibus-Vorschlag der EU

Omnibus-Vorschlag der EU: Weitreichende Anpassungen der Berichterstattungsanforderungen in Aussicht

Die Europäische Kommission hat mit dem «Omnibus-Paket» einen Gesetzesentwurf zur Erleichterung von EU-Vorschriften vorgestellt, der insbesondere die Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich verändert. Laut der EU-Kommission wird damit das Ziel verfolgt, den Bürokratieaufwand für Unternehmen zu reduzieren und so die Wettbewerbsfähigkeit innerhalb des Europäischen Raums zu stärken.

Was ändert sich?

Der Entwurf sieht vor, die Berichtspflicht der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden zu beschränken. Dadurch würden rund 80 % der bisher betroffenen Unternehmen von der Pflicht befreit. Diese könnten sich zukünftig für eine freiwillige Berichterstattung auf der Grundlage eines vereinfachten Standards entscheiden. Zudem würde sich der Start der Berichtspflicht für Unternehmen, die ursprünglich ab 2026 oder 2027 berichten müssten, auf 2028 verschieben.

Auch die mit der CSRD zusammenhängende EU-Taxonomie-Berichterstattung soll vereinfacht werden und künftig nur noch die grössten Unternehmen (> 450 Mio. € Umsatzerlöse und über 1.000 Mitarbeitende) betreffen, während andere freiwillig berichten können.

Zudem sollen auch die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette im Rahmen der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) inhaltlich vereinfacht werden. Unternehmen müssen die Analyse der Nachhaltigkeitsrisiken demnach nur noch bei ihren direkten Geschäftspartnern durchführen und die Sorgfaltspflichten seltener überprüfen – statt jährlich alle fünf Jahre. Der Start der CSDDD wäre auf Juli 2028 verschoben.

Nicht zuletzt ist auch der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) vom «Omnibus-Paket» betroffen und soll zukünftig insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen von der Verpflichtung befreien.

Was bedeutet das für Unternehmen und wie sollten sie reagieren?

Das «Omnibus-Paket» wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung und Annahme vorgelegt. Es bleibt also ungewiss, ob und in welchem Umfang die Änderungen tatsächlich umgesetzt werden.

Unternehmen sollten zunächst prüfen, inwiefern sie weiterhin von den regulatorischen Anforderungen in der EU betroffen sind und zu welchem Zeitpunkt. Im Einklang mit den Unternehmensgegebenheiten und den Anforderungen der Stakeholder sollte das Nachhaltigkeitsmanagement strategisch weiterentwickelt werden. Zudem gilt es individuell zu bewerten, wie die Nachhaltigkeitsberichterstattung künftig sinnvoll umgesetzt wird. Dabei sollten auch die regulatorischen Entwicklungen weiter beobachtet werden.

Die vorgeschlagenen Anpassungen des «Omnibus-Pakets» sollten von Unternehmen nicht als Signal verstanden werden, dass das Thema Nachhaltigkeit an Relevanz verliert. Vielmehr bietet dies die Chance, sich verstärkt auf wirkungsvolle Nachhaltigkeitsprojekte zu konzentrieren und gezielt weiterzuentwickeln und zu kommunizieren. Falls Sie unsicher sind, welche Schritte für Ihr Unternehmen sinnvoll sind, unterstützen wir von Swiss Climate Sie gerne.

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